Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage ein. Betroffen sind Arbeitgeber in Berlin, die 10 oder mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben[1] und zu wenig ausbilden. Als Maßstab für die Ausbildungsquote gilt derzeit der Bundesschnitt von 4,6 Prozent[1]. Abgabepflichtige Betriebe führen einen Prozentsatz ihrer Bruttolohnsumme an einen gemeinsamen Fonds ab[1]. Für Hotels und Reinigungsfirmen mit großem Personalstamm in der Stadt kann so ein neuer Kostenposten entstehen. Die Regeln gelten nur im Land Berlin.
Der Zeitplan
Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz am 26. März 2026 in zweiter Lesung beschlossen[2]. Veröffentlicht wurde es am 15. April 2026 im amtlichen Berliner Gesetzblatt[2]. Wirksam wird es im Grundsatz einen Tag nach der Verkündung[1]. Die Berliner Ausbildungskasse soll zum 1. Januar 2027 ihre Arbeit aufnehmen[1]. Festgesetzt und eingezogen wird die Abgabe erst ab dem 1. Januar 2028, ab dann soll auch der Ausbildungskostenausgleich fließen[1].
Wer zahlt und wie viel
Die Schwelle von 10 Beschäftigten ist nicht ohne Weiteres mit der Kopfzahl gleichzusetzen. Wie etwa Teilzeitkräfte dabei mitzählen, regelt das Gesetz selbst. Gerade in Housekeeping-Teams mit vielen Teilzeitkräften sollten Sie die Zählung deshalb anhand des Gesetzestextes mit Ihrer Beratung prüfen. Auch die Quote von 4,6 Prozent ist der derzeit genannte Wert. Ob er 2028 unverändert gilt, ist offen.
Welcher Prozentsatz der Bruttolohnsumme konkret anfällt, legt der Senat per Verordnung fest, nachdem ein Beirat einen Vorschlag gemacht hat[1]. Einen festen Satz nennen die ausgewerteten Quellen noch nicht. Die Handwerkskammer Berlin beschrieb im Oktober 2025 für den damaligen Entwurf eine Obergrenze von 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme[3]. Ob diese Grenze so im beschlossenen Gesetz steht, bestätigt die FAQ des Senats nicht. Laut Gesetz braucht der Fonds jährlich wenigstens 75 Millionen Euro[1].
Laut FAQ des Senats wird die Umlage nicht auf Branchen angewendet, in denen bereits ein tarifliches oder gesetzliches Umlagesystem besteht[1]. Ob Gebäudereinigung oder Gastgewerbe unter diese Ausnahme fallen, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht hervor. Prüfen Sie das mit Ihrem Verband oder Ihrer Steuerberatung.
Ausgleich für Betriebe, die ausbilden
Ausbildende Betriebe können einen Kostenausgleich erhalten. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Ausbildung mindestens sechs Monate gedauert hat[1]. Das Gesetz knüpft den Ausgleich an weitere Bedingungen, deshalb führt nicht jede Ausbildung automatisch zu einer Zahlung. Zum Hintergrund: Das Berliner Bündnis für Ausbildung wollte 2.000 zusätzliche Verträge erreichen, tatsächlich kamen nur 1.344 zustande[1].
ARPCLEAN-Einordnung
Was bedeutet das für Housekeeping?
Für Reinigungsfirmen
- Beschäftigte zählen: Lassen Sie prüfen, ob Ihr Berliner Betrieb nach der Zählweise des Gesetzes die Schwelle von 10 erreicht, Teilzeitkräfte eingeschlossen.
- Ausbildungsquote: Vergleichen Sie Ihre Quote mit dem derzeit genannten Wert von 4,6 Prozent und beobachten Sie, ob er sich bis 2028 ändert.
- Branchenausnahme: Klären Sie mit Verband oder Steuerberatung, ob in Ihrer Branche bereits ein tarifliches oder gesetzliches Umlagesystem besteht, das unter die Ausnahme fällt.
- Kalkulation ab 2028: Prüfen Sie, wie eine Abgabe auf die Bruttolohnsumme Ihre Zimmerpreise beeinflusst, sobald der Senat den Satz festlegt.
Für Hotels
- Eigene Abgabe: Lassen Sie prüfen, ob Ihr Berliner Haus nach den Zählregeln umlagepflichtig ist.
- Ausbildung: Klären Sie mit Ihrer Beratung, unter welchen Bedingungen eigene Ausbildungsplätze einen Kostenausgleich auslösen.
Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.
Kosten pro Zimmer berechnen →Quellen
- 1FAQ zur Berliner AusbildungsplatzumlageSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin
- 2Berliner AusbildungsplatzumlageSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin ·
- 3Ausbildungsförderungsfonds im Land BerlinHandwerkskammer Berlin ·
Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
Über diesen Beitrag
ARPCLEAN Redaktion
Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].
Keine Korrekturen seit Veröffentlichung.



