Checkliste für Ihr Angebot zur Hotelreinigung
Legen Sie Ihr Angebot neben diese Liste und haken Sie jeden Punkt ab, den es bereits abdeckt. Was offen bleibt, sollten Sie ergänzen, bevor das Hotel das Angebot liest.
Checkliste für Ihr Angebot zur Hotelreinigung
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Leistungsumfang
- Zimmertypen und jeweilige Anzahl
- Was als Abreise- und was als Bleibereinigung gilt
- Ob öffentliche Bereiche enthalten sind
- Qualitätsstandard und wer die Zimmer abnimmt
Preise
- Getrennte Preise für Abreise- und Bleibezimmer
- Zuschlag für Sonn- und Feiertage
- Preisanpassung bei steigendem Tariflohn
- Mindestmenge oder monatlicher Mindestrechnungsbetrag
- Ob die Preise netto oder inklusive Mehrwertsteuer gelten
Ablauf
- Wann das Hotel die tägliche Zimmerliste übermittelt
- Arbeitsbeginn und spätester Zeitpunkt für Abreisezimmer
- Wer Wäsche, Reinigungsmittel und Gästeartikel stellt
- Feste Ansprechperson auf beiden Seiten
Vertrag und Recht
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Betriebshaftpflichtversicherung und Deckungssumme
- Datenschutz für Gäste- und Mitarbeiterdaten
Für Deutschland
- Branchenmindestlohn Gebäudereinigung und wie Sie ihn nachweisen (die Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG kann greifen)
- Sofortmeldung neuer Beschäftigter zur Sozialversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV)
- Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei der Arbeit (§ 2a SchwarzArbG)
- Arbeitszeitaufzeichnung (§ 17 MiLoG)
- Eintragung bei der Handwerkskammer
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Ihre Preise stehen noch nicht fest? Kalkulieren Sie sie zuerst.
Zum PreisrechnerFragen zum Angebot für die Hotelreinigung
Der Leistungsumfang (Zimmertypen, was als Abreise- und was als Bleibereinigung gilt, öffentliche Bereiche, Qualitätsstandard und Abnahme), getrennte Preise für Abreise- und Bleibezimmer, der Zuschlag für Sonn- und Feiertage, die Preisanpassung bei Lohnerhöhungen und die Angabe, ob die Preise netto gelten. Dazu kommen der tägliche Ablauf (Zimmerliste, Arbeitsbeginn, wer Wäsche und Reinigungsmittel stellt, feste Ansprechpersonen) und die Vertragsbedingungen. Die Checkliste oben geht jeden Punkt durch.
Wenn Ihre Kosten einem Tariflohn folgen, ist das meist sinnvoll. In der Gebäudereinigung gilt in Deutschland ein eigener, tariflich festgelegter Branchenmindestlohn. Ein fester Zimmerpreis ohne Anpassungsklausel bedeutet, dass Sie jede Lohnerhöhung bis zum Vertragsende selbst tragen. Üblich ist, den zugrunde gelegten Lohn zu benennen und festzulegen, wie sich der Preis bei dessen Änderung anpasst. Die genaue Formulierung ist Sache Ihres Vertrags; dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Das kann der Fall sein. Nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG kann ein Unternehmen, das eine selbst geschuldete Leistung, etwa gegenüber den eigenen Kunden, an ein anderes Unternehmen weitergibt, wie ein Bürge haften, wenn dieses seinen Beschäftigten den Mindestlohn nicht zahlt. Ob der Reinigungsvertrag eines Hotels darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb verlangen viele Hotels einen Nachweis, dass der Branchenmindestlohn gezahlt wird; ein Angebot, das den Nachweis bereits beschreibt, beantwortet diese Frage frühzeitig. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Unverbindliche Checkliste zur Orientierung. Keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; bitte prüfen Sie Ihr Angebot und Ihren Vertrag anhand Ihrer eigenen Situation.