Tarif & Recht

Mecklenburg-Vorpommern: Vergabemindestlohn steigt auf 15,27 Euro pro Stunde

Mecklenburg-Vorpommern hebt den Vergabemindestlohn zum 1. Oktober 2026 auf 15,27 Euro an. Er greift bei öffentlichen Aufträgen nur ohne einschlägigen Tarifvertrag.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Bieter bei öffentlichen Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern, für die kein einschlägiger Tarifvertrag gilt
Ab wann
Seit 1. Oktober 2026, Anpassung jährlich zum 1. Oktober
Was ist zu tun
Prüfen Sie zuerst, ob für Ihren Auftrag ein Tarifvertrag maßgeblich ist. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Beratung.
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Reinigungswagen mit Putzmitteln und gefalteten Tüchern in einem hellen Hotelflur
Illustration: ARPCLEAN

Der Vergabemindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern beträgt seit dem 1. Oktober 15,27 Euro pro Stunde, zuvor waren es 14,68 Euro[1]. Das Plus liegt bei 0,59 Euro je Stunde, also bei rund vier Prozent[2]. Der Satz ist allerdings nur eine Auffanggrenze für öffentliche Aufträge, bei denen kein einschlägiger Tarifvertrag vorliegt[1]. Für Reinigungsfirmen ist deshalb zuerst zu klären, ob er für ihre Aufträge überhaupt maßgeblich ist.

Wann der Vergabemindestlohn greift

Das Land verknüpft öffentliche Aufträge damit, dass bei der Ausführung Tariflohn oder ein tarifgleicher Lohn gezahlt wird. Fehlt ein Tarifvertrag, greift als Untergrenze der Vergabemindestlohn[1]. Das betrifft Vergaben des Landes und der Kommunen[1]. Rechtsgrundlage der Anhebung ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungenverordnung, wirksam zum 1. Oktober 2026[2].

Für Reinigungsunternehmen heißt das: Gilt für einen öffentlichen Reinigungsauftrag ein einschlägiger Tarifvertrag, ist der dortige Lohn maßgeblich und nicht die 15,27 Euro. Der neue Satz spielt dann für Lohnabrechnung und Kalkulation keine Rolle. Prüfen Sie im Einzelfall mit Ihrer Beratung, welche Regel für Ihren Auftrag gilt.

Wichtig ist auch die Abgrenzung nach außen. Die 15,27 Euro gelten nur im Anwendungsbereich des Vergaberechts und nicht automatisch für jedes Arbeitsverhältnis im Land. Sie sind vom gesetzlichen Mindestlohn zu unterscheiden[2]. Aufträge privater Hotels sind keine öffentlichen Vergaben. Öffentliche Ausschreibungen dienen hier nur als Beispiel und bilden den privaten Hotelmarkt nicht ab.

Jährliche Anpassung

Die Höhe richtet sich nach der Lohnentwicklung, angepasst wird jedes Jahr zum 1. Oktober[1]. Die jetzige Erhöhung beruht auf der Entwicklung zwischen Frühjahr 2025 und Frühjahr 2026[1]. Für mehrjährige öffentliche Aufträge ohne Tarifbindung kann sich der Satz während der Laufzeit also erneut ändern.

Was Bieter und Auftraggeber beachten

Wo der Vergabemindestlohn tatsächlich greift, kann der neue Satz die kalkulierten Personalkosten und damit die Angebotspreise verändern[2]. Öffentliche Auftraggeber sollen klären, welche Lohnvorgaben bei einem Verfahren gelten und wie sie diese in ihren Unterlagen zur Vergabe abbilden[2]. Die Regel betrifft nur Mecklenburg-Vorpommern, für andere Bundesländer gelten eigene Vorschriften.

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Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Zuerst Tarif prüfen: Klären Sie für jeden öffentlichen Auftrag in Mecklenburg-Vorpommern, ob ein einschlägiger Tarifvertrag gilt. Dann ist dieser Lohn maßgeblich.
  • Nur ohne Tarif: Rechnen Sie mit 15,27 Euro pro Stunde nur dort, wo kein einschlägiger Tarifvertrag greift.
  • Beratung: Klären Sie Fragen zur Anwendbarkeit mit Ihrer Rechts- oder Steuerberatung.

Für Hotels

  • Private Aufträge: Die Regel gilt im Vergaberecht, nicht für private Hotelaufträge. Prüfen Sie Fragen zu Ihrem Reinigungsvertrag mit Ihrer Beratung.

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Quellen

  1. 1Schwesig: Der Vergabemindestlohn steigt auf 15,27 EuroLandesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Staatskanzlei) ·
  2. 2Mecklenburg-Vorpommern hebt vergaberechtlichen Mindestlohn auf 15,27 Euro anVergabeblog (DVNW) ·

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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