Mindestlohn Gebäudereinigung 2027: Was feststeht und was noch offen ist

Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt: Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 15,00 Euro pro Stunde in Lohngruppe 1 und bei 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Die Verordnung, die diese Werte für alle Betriebe verbindlich macht, endet am 31. Dezember 2026. Wie hoch der Mindestlohn ab 2027 ist, steht noch nicht fest: Die Tarifverhandlungen zwischen IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) laufen, die erste Runde endete ohne Ergebnis. Sicher ist nur der gesetzliche Mindestlohn: Er steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

Die Zahlen im Überblick

seit 01.02.2025seit 01.01.2026ab 01.01.2027
Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung)14,25 €15,00 €offen (Tarifrunde läuft)
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung)17,65 €18,40 €offen (Tarifrunde läuft)
Forderung IG BAU für 2027LG 1: 17,00 € / LG 6: 20,40 €
Gesetzlicher Mindestlohn12,82 € (2025)13,90 €14,60 € (beschlossen)

Eine Unterscheidung zwischen Ost und West gibt es beim Branchenmindestlohn nicht, er gilt bundesweit einheitlich. Die Ausbildungsvergütung liegt laut BIV bei 1.000, 1.150 und 1.300 Euro im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr.

Was 2026 gilt

Rechtsgrundlage ist die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (10. GebäudeArbbV). Sie beruht auf dem Tarifabschluss vom 15. November 2024 und gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 für alle Betriebe, deren Schwerpunkt die Gebäudereinigung ist, auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für Leiharbeit in der Reinigung. Über die zwei Jahre stieg Lohngruppe 1 damit um 11,1 Prozent, Lohngruppe 6 um 10,2 Prozent. Zum Jahreswechsel 2026 waren es rund 5,3 Prozent (LG 1) und rund 4,3 Prozent (LG 6).

Die Tarifrunde für 2027

Die IG BAU hat im Juni 2026 ihre Forderung beschlossen: 2 Euro mehr pro Stunde für alle Lohngruppen, bei 12 Monaten Laufzeit. In Lohngruppe 1 wären das 17,00 Euro, also gut 13 Prozent mehr. In Lohngruppe 6 wären es 20,40 Euro. Die Gewerkschaft setzt bewusst auf einen festen Betrag, damit vor allem die unteren Lohngruppen profitieren.

Der BIV lehnt die Forderung ab. Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite, sprach im Juni von "Symbolpolitik ohne Bezug zur ökonomischen Realität" und verweist auf steigende Kosten, schwache Nachfrage der Kunden und die schlechteste Branchenstimmung seit Jahren. Der Verband weist außerdem darauf hin, dass knapp die Hälfte der Jobs in der Branche Minijobs sind.

Die erste Verhandlungsrunde am 9. September 2026 in Düsseldorf endete nach rund drei Stunden ohne Ergebnis. Ein Angebot der Arbeitgeber gab es nicht. Die zweite Runde ist für den 22. Oktober 2026 in Köln angesetzt. Zum Vergleich: In der letzten Runde 2024 kam die Einigung erst in der vierten Runde Mitte November.

Wichtig für die Planung: Auch nach einer Einigung braucht es eine neue Verordnung, damit der Branchenmindestlohn wieder für alle Betriebe gilt. Beim letzten Mal lagen zwischen Abschluss und Inkrafttreten gut zweieinhalb Monate. Welche Pflichten in einer solchen Übergangszeit für den einzelnen Betrieb gelten, hängt unter anderem von der Tarifbindung ab und sollte im Zweifel mit Verband oder Rechtsberatung geklärt werden. Als absolute Untergrenze gilt in jedem Fall der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro ab Januar 2027.

Was das für die Kalkulation in der Hotelreinigung bedeutet

Für Reinigungsdienstleister, die Hotels nach Zimmer abrechnen, schlägt jeder Cent Stundenlohn direkt auf den Zimmerpreis durch. Ein einfaches Rechenbeispiel, nur mit dem reinen Stundenlohn in Lohngruppe 1, also ohne Sozialabgaben, Urlaub, Krankheit, Zuschläge und Gemeinkosten:

Zimmerart (Beispielzeit)bei 15,00 €/Std.bei 17,00 €/Std. (IG BAU-Forderung)Differenz
Abreisezimmer (25 Minuten)6,25 €7,08 €+ 0,83 €
Bleibezimmer (15 Minuten)3,75 €4,25 €+ 0,50 €

Die Minutenwerte sind nur Beispiele. Echte Werte hängen von Zimmergröße, Standard und Hotel ab. Das Prinzip bleibt: Wer pro Zimmer einen festen Preis vereinbart hat, trägt die Lohnsteigerung selbst, solange der Vertrag nicht angepasst wird.

Was Dienstleister jetzt tun können:

  • Verträge prüfen. Gibt es eine Preisgleitklausel, die an den Tariflohn gekoppelt ist? Wenn nicht, ist die Tarifrunde ein sachlicher Anlass, mit dem Hotel über den Zimmerpreis ab 2027 zu sprechen.
  • Mit Spannbreiten rechnen. Solange nichts beschlossen ist, lohnt es sich, zwei oder drei Szenarien zu kalkulieren, etwa gesetzlicher Mindestlohn, ein mittlerer Abschluss und die volle Forderung.
  • Minuten pro Zimmer ehrlich messen. Der Stundenlohn ist fest, die Zeit pro Zimmer nicht. Wer seine tatsächlichen Zeiten nach Zimmerart kennt, kann einem Hotel nachvollziehbar erklären, woraus sich der Preis zusammensetzt.
  • Früh reden. Ein Gespräch vor Jahresende, solange das Hotel sein Budget für 2027 noch plant, ist meist leichter als eine Nachforderung im Februar.

Für Hotels mit eigenem Housekeeping gilt dieser Branchenmindestlohn in der Regel nicht, dort ist der gesetzliche Mindestlohn die Untergrenze, sofern kein anderer Tarifvertrag greift. Wer aber an einen Reinigungsdienstleister vergeben hat, sollte ab 2027 mit Preisanpassungen rechnen.

Selbst nachrechnen

Wer grob überschlagen möchte, was die Zimmerreinigung bei unterschiedlichen Stundenlöhnen und Zeiten kostet, kann dafür unseren kostenlosen Kostenrechner für die Hotelreinigung von ARPCLEAN nutzen. Er ersetzt keine vollständige Kalkulation, hilft aber, die Größenordnung vor dem nächsten Gespräch mit dem Hotel oder dem Dienstleister einzuschätzen.

Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem Stand vom 24. September 2026. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Verordnung beziehungsweise Allgemeinverbindlicherklärung; bitte vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.

Quellen

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