Der Vergabeservice Berlin hat am 23. September 2026 Musterformulare für Direktaufträge bereitgestellt[2]. Anlass sind Änderungen der Ausführungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)[1]. Bei Liefer- und Dienstleistungen, also auch bei Gebäudereinigung, kann ein Auftrag direkt vergeben werden, wenn der Nettowert 75.000 Euro nicht übersteigt[2]. Die AV zu § 55 LHO regelt Vergaben des Landes Berlin. Ob eine andere öffentliche Stelle mit Sitz in Berlin daran gebunden ist, lässt sich daraus nicht ableiten, prüfen Sie das im Einzelfall. Für den privaten Hotelmarkt sind die Regeln nicht maßgeblich, sie dienen hier als Beispiel dafür, wie öffentliche Reinigungsaufträge vergeben werden.
Welche Wertgrenzen genannt werden
Nach dem Bericht zur neuen AV gelten diese Grenzen, jeweils netto:
- Direktauftrag, Liefer- und Dienstleistungen: bis 75.000 Euro[2].
- Direktauftrag, Bauleistungen: bis 500.000 Euro[2].
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe, Liefer- und Dienstleistungen: bis 200.000 Euro[2].
- Dieselben Verfahren bei Bauleistungen: bis 1 Million Euro[2].
Für freiberufliche Leistungen gibt es ebenfalls eine passende Wertgrenze[2]. Für einen gewöhnlichen Reinigungsauftrag ist die Grenze von 75.000 Euro netto für Dienstleistungen der maßgebliche Richtwert. Ob ein Verfahren im Einzelfall zulässig ist, klären Sie mit der Vergabestelle oder Ihrer Rechtsberatung.
Die neuen Vordrucke
Das Paket umfasst drei Formulare: eine Angebotsanfrage (Wirt-211-D), ein Angebotsschreiben (Wirt-213-D) und ein Auftragsschreiben (Wirt-338-D) für Direktaufträge[1]. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, diese Muster einzusetzen[1]. Sie dürfen die Formulare auch nach eigenem Bedarf ändern[1]. Abrufbar sind die Dokumente unter anderem über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin[1].
Für Reinigungsfirmen heißt das: Eine Anfrage einer Stelle des Landes Berlin kann künftig in einem einheitlichen Format kommen, muss es aber nicht. Lesen Sie deshalb jede Anfrage einzeln und achten Sie darauf, ob der Auftraggeber das Muster verändert hat. Bei Fragen zur Zulässigkeit eines Verfahrens prüfen Sie die Lage mit Ihrer Rechtsberatung.
ARPCLEAN-Einordnung
Was bedeutet das für Housekeeping?
Für Reinigungsfirmen
- Auftraggeber einordnen: Klären Sie, ob Ihr Kunde zum Land Berlin gehört und an die AV zu § 55 LHO gebunden ist.
- Auftragswert einordnen: Schätzen Sie bei solchen Kunden ab, ob ein Reinigungsauftrag unter 75.000 Euro netto liegt und damit direkt vergeben werden kann.
- Formulare kennen: Laden Sie die Vordrucke Wirt-211-D, Wirt-213-D und Wirt-338-D herunter und gleichen Sie Ihre Angebotsvorlage damit ab.
- Abweichungen prüfen: Prüfen Sie bei jeder Anfrage, ob der Auftraggeber das Muster angepasst hat, bevor Sie Ihr Angebot abgeben.
- Preis sauber kalkulieren: Rechnen Sie Stunden und Personal je Objekt durch, damit Ihr Nettopreis im Direktauftrag belastbar ist.
Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.
Kosten pro Zimmer berechnen →Quellen
- 12026-09-23 Änderung AV LHO - Mustervordrucke DirektauftragVergabeservice Berlin (Land Berlin) ·
- 2Neue AV zu § 55 LHO Berlin: Neue Wertgrenzen und konkrete Arbeitshilfen für DirektaufträgeVergabeblog ·
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