Tarif & Recht

Land Berlin: Direktaufträge bis 75.000 Euro netto und neue Vordrucke für Vergabestellen

Das Land Berlin erlaubt Direktaufträge für Dienstleistungen bis 75.000 Euro netto und bietet neue Vordrucke. Wichtig für Reinigungsfirmen mit Landesaufträgen.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Reinigungsfirmen, die für das Land Berlin arbeiten oder sich bei dessen Vergaben nach der AV zu § 55 LHO bewerben
Ab wann
Vordrucke seit 23. September 2026 veröffentlicht
Was ist zu tun
Wertgrenzen für Direktaufträge kennen und Angebote an die Musterformulare anpassen, falls die Vergabestelle sie nutzt
Zur Housekeeping-Einordnung ↓
Reinigungswagen mit Putzmitteln und gefalteten Tüchern in einem hellen Flur
Illustration: ARPCLEAN

Der Vergabeservice Berlin hat am 23. September 2026 Musterformulare für Direktaufträge bereitgestellt[2]. Anlass sind Änderungen der Ausführungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)[1]. Bei Liefer- und Dienstleistungen, also auch bei Gebäudereinigung, kann ein Auftrag direkt vergeben werden, wenn der Nettowert 75.000 Euro nicht übersteigt[2]. Die AV zu § 55 LHO regelt Vergaben des Landes Berlin. Ob eine andere öffentliche Stelle mit Sitz in Berlin daran gebunden ist, lässt sich daraus nicht ableiten, prüfen Sie das im Einzelfall. Für den privaten Hotelmarkt sind die Regeln nicht maßgeblich, sie dienen hier als Beispiel dafür, wie öffentliche Reinigungsaufträge vergeben werden.

Welche Wertgrenzen genannt werden

Nach dem Bericht zur neuen AV gelten diese Grenzen, jeweils netto:

  • Direktauftrag, Liefer- und Dienstleistungen: bis 75.000 Euro[2].
  • Direktauftrag, Bauleistungen: bis 500.000 Euro[2].
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe, Liefer- und Dienstleistungen: bis 200.000 Euro[2].
  • Dieselben Verfahren bei Bauleistungen: bis 1 Million Euro[2].

Für freiberufliche Leistungen gibt es ebenfalls eine passende Wertgrenze[2]. Für einen gewöhnlichen Reinigungsauftrag ist die Grenze von 75.000 Euro netto für Dienstleistungen der maßgebliche Richtwert. Ob ein Verfahren im Einzelfall zulässig ist, klären Sie mit der Vergabestelle oder Ihrer Rechtsberatung.

Die neuen Vordrucke

Das Paket umfasst drei Formulare: eine Angebotsanfrage (Wirt-211-D), ein Angebotsschreiben (Wirt-213-D) und ein Auftragsschreiben (Wirt-338-D) für Direktaufträge[1]. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, diese Muster einzusetzen[1]. Sie dürfen die Formulare auch nach eigenem Bedarf ändern[1]. Abrufbar sind die Dokumente unter anderem über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin[1].

Für Reinigungsfirmen heißt das: Eine Anfrage einer Stelle des Landes Berlin kann künftig in einem einheitlichen Format kommen, muss es aber nicht. Lesen Sie deshalb jede Anfrage einzeln und achten Sie darauf, ob der Auftraggeber das Muster verändert hat. Bei Fragen zur Zulässigkeit eines Verfahrens prüfen Sie die Lage mit Ihrer Rechtsberatung.

ARPCLEAN-Einordnung

Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Auftraggeber einordnen: Klären Sie, ob Ihr Kunde zum Land Berlin gehört und an die AV zu § 55 LHO gebunden ist.
  • Auftragswert einordnen: Schätzen Sie bei solchen Kunden ab, ob ein Reinigungsauftrag unter 75.000 Euro netto liegt und damit direkt vergeben werden kann.
  • Formulare kennen: Laden Sie die Vordrucke Wirt-211-D, Wirt-213-D und Wirt-338-D herunter und gleichen Sie Ihre Angebotsvorlage damit ab.
  • Abweichungen prüfen: Prüfen Sie bei jeder Anfrage, ob der Auftraggeber das Muster angepasst hat, bevor Sie Ihr Angebot abgeben.
  • Preis sauber kalkulieren: Rechnen Sie Stunden und Personal je Objekt durch, damit Ihr Nettopreis im Direktauftrag belastbar ist.

Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.

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Quellen

  1. 12026-09-23 Änderung AV LHO - Mustervordrucke DirektauftragVergabeservice Berlin (Land Berlin) ·
  2. 2Neue AV zu § 55 LHO Berlin: Neue Wertgrenzen und konkrete Arbeitshilfen für DirektaufträgeVergabeblog ·

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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