Tarif & Recht

DATEV-Index: Löhne im Gastgewerbe steigen im September 2026 um 6,5 Prozent

Laut DATEV stiegen die Löhne im deutschen Gastgewerbe im September 2026 um 6,5 Prozent, der Umsatz sank um 3,1 Prozent. Hotels und Reinigungsfirmen sollten nachrechnen.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Hotels mit eigenem Housekeeping und Reinigungsfirmen, die Hotels in Deutschland betreuen
Ab wann
Daten für September 2026, veröffentlicht im Oktober 2026
Was ist zu tun
Personalkosten je Zimmer neu rechnen und Preisklauseln in laufenden Reinigungsverträgen prüfen
Zur Housekeeping-Einordnung ↓
Ordentlich gemachtes Hotelbett mit frischer Bettwäsche und einem Reinigungswagen im Zimmer
Illustration: ARPCLEAN

Die Löhne im deutschen Gastgewerbe lagen im September 2026 um 6,5 Prozent über dem Vorjahresmonat. Laut DATEV Mittelstandsindex ist das der höchste Zuwachs aller ausgewerteten Branchen[2]. Zugleich blieb der Umsatz des Gastgewerbes in Deutschland im September 2026 um 3,1 Prozent hinter dem Vorjahr zurück[1]. Für Hotels mit eigenem Housekeeping und für Reinigungsfirmen, die Hotels betreuen, zeigen die Zahlen steigende Personalkosten bei gleichzeitig schwächeren Erlösen in der Branche.

Die Zahlen im Überblick

Bereinigt um Saison- und Kalendereffekte ergab sich im September 2026 für den gesamten Mittelstand in Deutschland ein Lohnplus von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr[1]. Der Lohnindex von DATEV erreichte im selben Monat bereinigt 127,6 Punkte[2]. Das Gastgewerbe liegt mit seinen 6,5 Prozent also klar über dem Durchschnitt aller Branchen[1].

Beim Umsatz ist das Bild gemischt. Der Umsatzindex des Mittelstands stand im September 2026 bei 96,9 Punkten, ein Plus von 1,0 Prozent zum Vorjahr[1]. Verglichen mit den anderen einzeln ausgewerteten Branchen fiel das Umsatzminus im Gastgewerbe mit 3,1 Prozent am kleinsten aus[1]. Die Schere zwischen Lohnentwicklung und Umsatz bleibt im Gastgewerbe dennoch deutlich.

Was die Zahlen aussagen und was nicht

Der Index beschreibt die Lohnentwicklung im Gastgewerbe insgesamt. Er ist kein Zimmerpreis und kein Richtwert für die Reinigung eines Hotelzimmers. Das Gastgewerbe umfasst mehr als Hotels, und die Zahlen sagen nichts darüber, wie sich die Löhne einzelner Tätigkeiten wie Zimmerreinigung entwickelt haben.

Für Reinigungsfirmen gilt zusätzlich: Ihre eigenen Lohnkosten richten sich nach den Regeln ihrer eigenen Branche, nicht nach dem Gastgewerbe. Der Wert von 6,5 Prozent ist für sie vor allem ein Hinweis auf den Kostendruck beim Auftraggeber. Das kann sich auf Preisverhandlungen und auf die Bereitschaft auswirken, Reinigung an Dienstleister zu vergeben oder wieder selbst zu übernehmen.

Was Sie jetzt prüfen sollten

Hotels mit eigenem Housekeeping sehen steigende Löhne direkt in den Kosten je gereinigtem Zimmer. Wer seine Zimmerpreise und Budgets auf älteren Lohndaten kalkuliert hat, sollte die Rechnung mit den aktuellen Zahlen aus der eigenen Lohnabrechnung wiederholen. Ob und wie Verträge oder Preise angepasst werden können, ist eine Einzelfallfrage. Prüfen Sie das mit Ihrer Rechts- oder Steuerberatung.

ARPCLEAN-Einordnung

Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Eigene Kosten trennen: Rechnen Sie Ihre Kosten je Zimmer mit Ihren eigenen Lohndaten, nicht mit dem Index für das Gastgewerbe.
  • Preisklauseln: Prüfen Sie, welche Anpassungsregeln Ihre laufenden Hotelverträge enthalten, und klären Sie offene Fragen mit Ihrer Beratung.

Für Hotels

  • Kosten je Zimmer: Rechnen Sie die Personalkosten im eigenen Housekeeping mit den aktuellen Löhnen neu.
  • Vergleich mit Fremdvergabe: Stellen Sie eigene Kosten und Angebote von Dienstleistern auf derselben Basis je Zimmer gegenüber.

Mit dem Hotel abrechnen und Reinigungskräfte bezahlen
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Quellen

  1. 1DATEV Mittelstandsindex Oktober 2026DATEV eG ·
  2. 2DATEV Mittelstandsindex 10/26DATEV eG

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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