Tarif & Recht

Gebäudereinigung: Zweite Tarifrunde ohne Ergebnis, IG BAU lehnt 15,27 Euro ab

Die zweite Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk endete ohne Einigung. Reinigungsfirmen und Hotels sollten Preisklauseln und Lohnplanung für 2027 prüfen.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Gebäudereinigungsfirmen in Deutschland und Hotels, die Reinigungsleistungen einkaufen
Ab wann
Laufender Tarifvertrag endet Ende 2026, nächste Verhandlung am 3. November 2026
Was ist zu tun
Lohnkosten 2027 in Varianten planen und Preisanpassungsklauseln im Reinigungsvertrag prüfen
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Reinigungswagen mit Handtüchern und Reinigungsmitteln im Flur eines Hotels
Illustration: ARPCLEAN

Auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen im deutschen Gebäudereiniger-Handwerk hat keine Einigung gebracht. Die Gespräche endeten am 22. Oktober 2026 in Köln ohne Ergebnis[1]. Die IG BAU wies das erste Angebot der Arbeitgeber zurück, das für die unterste Lohngruppe ab Mai 2027 einen Stundenlohn von 15,27 Euro statt bisher 15 Euro vorsieht[1]. Betroffen sind rund 700.000 Beschäftigte in Deutschland[1]. Der aktuelle Tarifvertrag gilt nur noch bis Ende 2026[1].

Was auf dem Tisch liegt

Nach Darstellung der Gewerkschaft enthält das Arbeitgeberangebot für Januar bis April 2027 keine Lohnerhöhung. Ab dem 1. Mai 2027 sollen die Löhne um 1,8 Prozent steigen, ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,6 Prozent[1]. Für die unterste Lohngruppe kämen ab Januar 2028 laut Angebot noch einmal 24 Cent hinzu[1].

Die Gewerkschaft will dagegen für jede Lohngruppe 2 Euro pro Stunde mehr, mit einem Vertrag über ein Jahr[1]. Der Branchenmindestlohn würde damit von 15 auf 17 Euro steigen[1]. In der Glas- und Fassadenreinigung ginge der Stundenlohn nach der Forderung von 18,40 Euro auf 20,40 Euro[1]. Als Begründung nennt die Gewerkschaft eine Inflationsrate von 2,8 Prozent[1].

Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 13,90 Euro, also 1,10 Euro weniger als der Branchenmindestlohn[1]. Am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro[1]. Mit dem Arbeitgeberangebot würde der Abstand ab Mai 2027 nach Angaben der IG BAU auf 67 Cent schrumpfen[1].

Für die Kalkulation zählt vor allem die unterste Lohngruppe. Etwa 500.000 Beschäftigte erhalten nur den Branchenmindestlohn[1]. In Betrieben des Bundesinnungsverbandes arbeiten rund 85 Prozent aller Beschäftigten der Branche[1]. Das Handwerk setzt im Jahr knapp 30 Milliarden Euro um[1].

Wie es weitergeht

Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 3. November 2026 in Köln angesetzt. Die IG BAU hat für diesen Tag eine Protestkundgebung angekündigt[1]. Wie hoch der Branchenmindestlohn 2027 tatsächlich ausfällt, ist damit offen. Die genannten Zahlen sind Positionen der Verhandlungsparteien, kein Ergebnis. Die Angaben gelten für das Gebäudereiniger-Handwerk in Deutschland. Ob und wie sich ein Abschluss auf bestehende Verträge auswirkt, prüfen Sie bitte mit Ihrer Beratung.

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Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Lohnplanung 2027: Rechnen Sie die Stundenkosten in Varianten zwischen Arbeitgeberangebot und Gewerkschaftsforderung durch.
  • Verträge: Prüfen Sie, welche Hotelverträge eine Preisanpassung bei Tarifänderungen vorsehen und welche Fristen gelten.

Für Hotels

  • Budget: Planen Sie die Reinigungskosten 2027 mit einer Spannbreite, solange kein Abschluss vorliegt.
  • Vertragsklauseln: Prüfen Sie die Preisanpassungsregeln in Ihrem Reinigungsvertrag gemeinsam mit Ihrer Beratung.

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Quellen

  1. 1IG BAU lehnt erstes Arbeitgeberangebot in der Gebäudereinigung abIG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) ·

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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