Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde[1]. Für viele Beschäftigte in der Hotelreinigung ist allerdings eine andere Zahl entscheidend: der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung.
Zwei Untergrenzen, zwei Gruppen
Wer bei einer Reinigungsfirma angestellt ist und Hotelzimmer reinigt, fällt unter den Mindestlohn der Gebäudereinigung. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er 2026 bei 15,00 Euro und damit schon heute über dem gesetzlichen Mindestlohn von 2027. In der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es 18,40 Euro[2]. Das gilt bundesweit einheitlich und auch für Leiharbeitskräfte, die im Hotel Zimmer reinigen[4].
Wer direkt beim Hotel angestellt ist, fällt in der Regel nicht unter den Branchenlohn der Gebäudereinigung. Für diese Gruppe gilt der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze[1]. Ist das Hotel an einen Tarifvertrag des Gastgewerbes gebunden, kann dieser höhere Löhne vorsehen.
Anders kann es aussehen, wenn das Hotel die Zimmerreinigung in eine eigene Service-Gesellschaft oder eine selbstständige Betriebsabteilung auslagert. Erbringt diese überwiegend Reinigungsleistungen, gilt dort in der Regel der Branchenmindestlohn[4]. Entscheidend ist, mit welchen Tätigkeiten die Beschäftigten den größten Teil ihrer Arbeitszeit verbringen.
Was 2027 noch offen ist
Die Verordnung, die den Branchenlohn der Gebäudereinigung für alle Betriebe der Branche verbindlich macht, gilt bis Ende 2026[2]. Ob und in welcher Höhe es ab 2027 einen neuen Branchenmindestlohn gibt, hängt von den Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) sowie einer anschließenden neuen Verordnung ab.
Die IG BAU fordert 2 Euro mehr pro Stunde für alle Beschäftigten bei einer Laufzeit von 12 Monaten. In Lohngruppe 1 wären das 17,00 Euro, gut 13 Prozent mehr als heute. Der BIV lehnt die Forderung ab. Die erste Tarifrunde am 9. September 2026 in Düsseldorf endete nach rund drei Stunden ohne Einigung, die zweite ist für den 22. Oktober in Köln angesetzt[3].
Wie lange das dauern kann, zeigt die letzte Runde: 2024 einigten sich die Tarifparteien erst in der vierten Verhandlungsrunde, in der Nacht zum 15. November[5]. Die entsprechende Verordnung trat am 1. Februar 2025 in Kraft[4]. Solange kein Ergebnis vorliegt, sollten Kalkulationen für 2027 eine Erhöhung berücksichtigen, statt vom Stand von 2026 auszugehen.
Was ein höherer Stundenlohn pro Zimmer bedeutet
Das folgende vereinfachte Beispiel berücksichtigt nur den reinen Stundenlohn der Lohngruppe 1, also keine Sozialabgaben, Kosten für Urlaub und Krankheit, Zuschläge oder Gemeinkosten:
- Abreisezimmer mit 25 Minuten: 6,25 Euro bei 15,00 Euro Stundenlohn, 7,08 Euro bei 17,00 Euro. Das sind 0,83 Euro mehr pro Zimmer.
- Bleibezimmer mit 15 Minuten: 3,75 Euro bei 15,00 Euro, 4,25 Euro bei 17,00 Euro. Das sind 0,50 Euro mehr.
Die Minutenwerte sind nur Beispiele. Die tatsächlichen Zeiten hängen von Zimmergröße und Standard ab. Wer mit dem Hotel einen festen Zimmerpreis vereinbart hat, trägt jede Lohnerhöhung selbst, bis der Vertrag angepasst ist.
ARPCLEAN-Einordnung
Was bedeutet das für Housekeeping?
Für Reinigungsfirmen
- Mit Szenarien rechnen: Kalkulieren Sie Angebote für 2027 mit einer Lohnspanne, etwa vom heutigen Lohn von 15,00 Euro bis zur Forderung von 17,00 Euro in Lohngruppe 1.
- Lohngleitklausel: Verträge mit Hotels sollten eine Anpassung an tarifliche Lohnerhöhungen ausdrücklich vorsehen.
- Minuten pro Zimmer messen: Wer seine tatsächlichen Zeiten je Zimmerart kennt, kann dem Hotel den Preis nachvollziehbar begründen.
- Früh mit dem Hotel sprechen: Vor Jahresende, solange das Budget für 2027 noch geplant wird, ist ein Gespräch meist leichter als eine Nachforderung im Februar.
Für Hotels
- Budget 2027: Rechnen Sie bei ausgelagerter Reinigung mit höheren Preisen pro Zimmer.
- Eigenes Personal: Prüfen Sie, ob Ihre Stundenlöhne ab Januar 2027 mindestens 14,60 Euro betragen.
- Leiharbeit und Service-Gesellschaft: Für Leiharbeitskräfte in der Zimmerreinigung gilt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung, für eine eigene Service-Gesellschaft, die überwiegend Reinigungsleistungen erbringt, in der Regel auch.
Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.
Kosten pro Zimmer berechnen →Quellen
- 1Einführung und Anpassungen des MindestlohnsBundesministerium für Arbeit und Soziales ·
- 2Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (10. GebäudeArbbV)Bundesministerium für Arbeit und Soziales ·
- 3Erste Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk: „Unverständnis über die starre Haltung der IG BAU“Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks ·
- 4Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (10. GebäudeArbbV), VerordnungstextBundesministerium der Justiz ·
- 5Tarifeinigung im Gebäudereiniger-HandwerkBundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks ·
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