Tarif & Recht

Rechengrößen 2027: BMAS-Entwurf hebt die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung an

Das BMAS hat den Entwurf der Rechengrößen 2027 vorgelegt. Reinigungsfirmen und Hotels sollten Arbeitgeberkosten für höhere Gehälter ab 2027 neu prüfen.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Gebäudereinigungsfirmen und Hotels in Deutschland mit Beschäftigten, deren Gehalt nahe oder über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt
Ab wann
Geplant ab 1. Januar 2027, nach Beschluss der Bundesregierung und Zustimmung des Bundesrats
Was ist zu tun
Arbeitgeberbeiträge für Leitungs- und Verwaltungspersonal 2027 neu kalkulieren und Preisklauseln in Hotelverträgen prüfen
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Housekeeping-Wagen mit gefalteten Handtüchern und Reinigungsmitteln auf einem Hotelflur
Illustration: ARPCLEAN

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. September 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Rechengrößen 2027 für die Sozialversicherung festlegt[1]. Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung in Deutschland sieht der Entwurf eine Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 Euro pro Monat vor, das sind 106.200 Euro im Jahr[2]. Für die gesetzliche Krankenversicherung nennt er monatlich 6.375 Euro, aufs Jahr gerechnet 76.500 Euro[2].

Was die Rechengrößen regeln

Die Werte bestimmen unter anderem die Lohnobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge fällig werden[1]. Einen Ermessensspielraum hat die Bundesregierung nicht, sie passt die Werte jährlich an den Lohnanstieg des Vorjahres an[1]. Für 2027 zählt der Lohnanstieg in Deutschland im Jahr 2025, den das BMAS auf 4,38 Prozent beziffert[1]. Daher erhöhen sich sämtliche Werte. In der Krankenversicherung legen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze nach gesetzlicher Vorgabe außerdem jeweils 300 Euro pro Monat zusätzlich zu[1].

Weitere Werte aus dem Entwurf für Deutschland:

  • Bezugsgröße 2027: pro Monat 4.130 Euro, im Jahr 49.560 Euro[2].
  • Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung: 2026 lag sie bei 77.400 Euro, 2027 soll sie 84.150 Euro betragen[2].

Noch ist der Entwurf nicht verbindlich. Erst beschließt die Bundesregierung, anschließend ist das Ja des Bundesrats nötig[1]. Kommt beides zustande, gelten die Werte ab dem 1. Januar 2027[2].

Was das für die Kalkulation der Hotelreinigung bedeutet

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen verteuern die Beiträge nur dort, wo Gehälter über den bisherigen Grenzen liegen. Bei Beschäftigten mit einem Lohn unter den Grenzen ändert sich der beitragspflichtige Lohn durch die neuen Werte nicht. In einer Reinigungsfirma betrifft das eher Objektleitungen, Bereichsleitungen und die Verwaltung als das Reinigungspersonal auf den Etagen. Im Hotel gilt das Gleiche für die Leitung des Housekeepings und für Führungskräfte. Wie stark Ihre Lohnkosten steigen, hängt von Ihrer Gehaltsstruktur ab. Prüfen Sie das mit Ihrem Lohnbüro oder Ihrer Steuerberatung.

Für Preisgespräche gilt: Die 4,38 Prozent stehen für den allgemeinen Lohnanstieg in Deutschland 2025. Sie sind weder ein Tarifergebnis für die Gebäudereinigung noch ein Preis je gereinigtem Hotelzimmer. Wer eine Preisanpassungsklausel an diese Zahl knüpfen will, sollte den Vertragstext genau lesen und die eigenen Kosten dagegenhalten.

ARPCLEAN-Einordnung

Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Gehaltsliste prüfen: Ermitteln Sie, welche Beschäftigten 2027 über den bisherigen Grenzen verdienen, und rechnen Sie deren Arbeitgeberbeiträge mit den Entwurfswerten nach.
  • Angebote 2027: Setzen Sie die Werte vorläufig an und vermerken Sie, dass sie erst nach Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat gelten.

Für Hotels

  • Vertragsklauseln: Prüfen Sie, ob Preisanpassungsklauseln in Reinigungsverträgen an Sozialversicherungswerte oder an die allgemeine Lohnentwicklung gebunden sind.
  • Eigenes Housekeeping: Lassen Sie die Personalkosten 2027 für Leitungsfunktionen mit den neuen Grenzen neu berechnen.

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Quellen

  1. 1Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ·
  2. 2Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2027Haufe ·

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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