Tarif & Recht

Westbalkanregelung: Koalition plant Halbierung auf 25.000 Zustimmungen ab 2027

Die Koalition will das Kontingent der Westbalkanregelung ab 2027 auf 25.000 Zustimmungen halbieren. Hotels und Reinigungsfirmen sollten Einstellungspläne prüfen.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Hotels und Reinigungsfirmen in Deutschland, die Personal über die Westbalkanregelung einstellen oder dies planen
Ab wann
Geplant zum 1. Januar 2027, laut Plänen der Regierungskoalition
Was ist zu tun
Geplante Einstellungen für 2027 zählen, Verträge oder verbindliche Angebote früh vorbereiten, Alternativen prüfen
Zur Housekeeping-Einordnung ↓
Housekeeping-Wagen mit frischer Bettwäsche und Reinigungsmitteln in einem hellen Hotelflur
Illustration: ARPCLEAN

Die Regierungskoalition will die Westbalkanregelung deutlich einschränken. Ab 2027 sollen jährlich höchstens 25.000 statt bisher 50.000 Zustimmungen möglich sein, also nur noch die Hälfte[1]. Als Stichtag für die Kürzung ist der 1. Januar 2027 vorgesehen[1]. Scharfe Kritik kommt vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Nach seinen Angaben entfallen etwa 30 Prozent der über die Regelung vergebenen Plätze auf den Bau[1]. Der Großteil verteilt sich demnach auf andere Wirtschaftszweige. Hotels und Gebäudereiniger, die auf diesem Weg Mitarbeitende gewinnen, sollten die Pläne daher im Blick behalten.

Was sich ändern soll

Nach aktuellem Stand kann die Arbeitsagentur jährlich maximal 50.000 Zustimmungen aussprechen[2]. Diese Obergrenze ist noch recht neu. Mit Wirkung zum 1. Juni 2024 wurde sie verdoppelt, zuvor lag sie bei 25.000[4]. Mit der Kürzung würde die Grenze also auf das alte Niveau zurückfallen.

Bereits die höhere Grenze reichte nicht aus. 2025 war das Kontingent schon Ende November erschöpft, spätere Anträge wurden nicht mehr bewilligt[1]. Wer für 2027 plant, sollte einkalkulieren, dass eine halbierte Obergrenze merklich früher im Jahr erreicht sein kann.

Der ZDB befürchtet, dass dem Bau bis Ende des Jahres etwa 8.000 Beschäftigte fehlen könnten[1]. Zahlen speziell für Hotellerie oder Gebäudereinigung nennen die Quellen nicht.

Warum die Regelung für Housekeeping zählt

Ein in Deutschland anerkannter Berufsabschluss wird für die Westbalkanregelung nicht verlangt[2]. Nötig ist jedoch, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen oder eine Stelle verbindlich zugesagt hat[2]. Deshalb kommt der Weg auch für Tätigkeiten ohne anerkannte Qualifikation in Frage.

Für Menschen aus den Westbalkanländern im erwerbsfähigen Alter, die in Deutschland leben, nennt die Bundesagentur eine Beschäftigungsquote von 61 Prozent[3]. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe haben etwa 62 Prozent Jobs, für die mindestens eine Berufsausbildung gefordert ist[3]. Diese Angaben gelten branchenübergreifend und beschreiben nicht nur Hotelpersonal.

Noch ist die Kürzung ein Vorhaben der Koalition. Prüfen Sie vor dem Jahreswechsel den Stand und besprechen Sie konkrete Fälle mit Ihrer Beratung oder der Arbeitsagentur.

ARPCLEAN-Einordnung

Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Bedarf zählen: Listen Sie auf, wie viele Einstellungen für 2027 über die Westbalkanregelung laufen sollen.
  • Früh starten: Bereiten Sie Arbeitsverträge oder verbindliche Zusagen rechtzeitig vor, da ein kleineres Kontingent früher erschöpft sein kann.
  • Alternativen prüfen: Planen Sie andere Rekrutierungswege für den Fall ein, dass Zustimmungen ausbleiben.

Für Hotels

  • Dienstleister fragen: Klären Sie mit Ihrem Reinigungspartner, ob dessen Personalplanung für 2027 von der Regelung abhängt.
  • Saison absichern: Prüfen Sie, ob eigene Einstellungen für das Housekeeping betroffen sind, und planen Sie Puffer ein.

Druckbare Checkliste für Zimmerreinigung und Abnahme im Hotel.

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Quellen

  1. 1Tausende Jobs in Gefahr: Baugewerbe kritisiert Regierungspläne zur WestbalkanregelungZentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) via Presseportal ·
  2. 2WestbalkanregelungBundesagentur für Arbeit
  3. 3Baugewerbe warnt vor 8.000 fehlenden ArbeitskräftenDeutsche Handwerks Zeitung ·
  4. 4Westbalkanregelung: Kontingent-Halbierung bedroht das BaugewerbeHandwerksblatt ·

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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