Tarif & Recht

Sozialversicherung 2027: BMAS-Entwurf hebt alle Rechengrößen an

BMAS-Entwurf: Alle Sozialversicherungsrechengrößen steigen 2027, Basis ist ein Lohnplus von 4,38 Prozent in 2025. Wichtig für Kalkulationen von Reinigern und Hotels.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Gebäudereinigungsfirmen in Deutschland und Hotels mit eigenem Housekeeping-Personal
Ab wann
Rechengrößen für das Jahr 2027, Entwurf vom 21. September 2026, noch nicht beschlossen
Was ist zu tun
Lohnnebenkosten für 2027 vorläufig kalkulieren und nach Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat nachrechnen
Zur Housekeeping-Einordnung ↓
Hotelzimmer mit frisch bezogenem Bett und Reinigungswagen im Flur
Illustration: ARPCLEAN

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. September 2026 den Referentenentwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 veröffentlicht[1]. Nach dem Entwurf steigen alle Rechengrößen für 2027[1]. Maßstab ist das Lohnplus in Deutschland im Jahr 2025, das je Arbeitnehmer bei 4,38 Prozent lag[1]. Für Reinigungsfirmen und Hotels mit eigenem Housekeeping betrifft das die Kalkulation der Lohnnebenkosten für das kommende Jahr.

Was der Entwurf regelt

Die Verordnung bestimmt die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 neu[1]. Dazu gehört unter anderem, bis zu welcher Lohnhöhe Beiträge anfallen[1]. Die Bundesregierung muss diese Werte jedes Jahr an die Lohnentwicklung des Vorjahres anpassen, einen Ermessensspielraum hat sie dabei nicht[1]. In der Krankenversicherung kommt laut Entwurf noch etwas hinzu: Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze sollen über die Lohnentwicklung hinaus um zusätzlich 300 Euro pro Monat steigen[1].

Wichtig für die Einordnung: Die Rechengrößen sind keine Beitragssätze und kein Lohnindex für die Gebäudereinigung. Sie verschieben vor allem die Obergrenzen, bis zu denen Beiträge berechnet werden. Wie stark Ihre Personalkosten steigen, hängt deshalb davon ab, wie viele Beschäftigte mit ihrem Entgelt in der Nähe dieser Grenzen oder darüber liegen.

Was das für die Kalkulation 2027 bedeutet

In Reinigungsfirmen und im Hotel-Housekeeping betrifft das vor allem Gehälter von Objektleitungen, Hausdamen, Führungskräften und Verwaltung, sofern sie die Grenzen erreichen. Für diese Stellen kann der Arbeitgeberanteil 2027 höher ausfallen, weil ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig wird. Für Beschäftigte mit Entgelten deutlich unter den Grenzen ändern die Rechengrößen allein die Beitragslast nicht. Ob und wie stark Ihr Betrieb betroffen ist, prüfen Sie am besten mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Bei laufenden Reinigungsverträgen stellt sich zudem die Frage, ob Preisanpassungsklauseln solche Kostenänderungen erfassen. Das ist eine Frage des einzelnen Vertrags und sollte rechtlich geprüft werden.

Noch kein geltendes Recht

Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Zuerst muss die Bundesregierung ihn beschließen, danach braucht die Verordnung die Zustimmung des Bundesrats[1]. Die endgültigen Werte können sich im Verfahren also noch ändern. Rechnen Sie Angebote für 2027 deshalb vorläufig und kennzeichnen Sie die Annahmen.

ARPCLEAN-Einordnung

Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Gehaltsliste prüfen: Ermitteln Sie, welche Beschäftigten mit ihrem Entgelt an oder über den Beitragsgrenzen liegen.
  • Angebote 2027: Kalkulieren Sie Lohnnebenkosten vorläufig und rechnen Sie nach dem Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat nach.
  • Verträge: Lassen Sie prüfen, ob Ihre Preisanpassungsklauseln Änderungen bei Sozialabgaben abdecken.

Für Hotels

  • Eigenes Housekeeping: Prüfen Sie mit der Lohnbuchhaltung die Arbeitgeberbeiträge für Leitungsstellen im Budget 2027.
  • Fremdvergabe: Rechnen Sie mit Rückfragen der Dienstleister und prüfen Sie die Anpassungsklauseln im Vertrag.

Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.

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Quellen

  1. 1Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ·

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Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

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