Wer bereits ausgestempelt hat und danach noch etwas für den Betrieb erledigt, kann beim Unfallschutz ein Problem bekommen. Die Berufsgenossenschaft hatte den Unfall eines Beschäftigten nicht als Arbeitsunfall anerkannt[1]. Seine Klage dagegen scheiterte auch in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Landessozialgericht in München, Aktenzeichen L 2 U 58/24[2]. Die Richter sahen nicht als hinreichend belegt an, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls dienstlich unterwegs war[2].
Der Fall
Der Kläger war als Sachbearbeiter im Kundendienst tätig und hatte sich am Unfalltag schon bei seinem Arbeitgeber ausgestempelt[1]. Vorher hatte er bei einem anderen Unternehmen ein Vorlegeband für Reklamationsarbeiten abgeholt[2]. Der Unfall hatte schwere Folgen: Es waren mehrere Operationen nötig, am Ende eine Schulterprothese[1].
Das Gericht rechnete den Weg nach. Die gewählte Strecke war erheblich länger als die Route, die Google Maps vorschlägt[2]. Auf dieser Route hätte die Fahrt von dem anderen Unternehmen zum Arbeitgeber nur vier Minuten gedauert, nicht acht[2]. Diesen Umweg führte das Gericht gegen einen dienstlichen Weg an. Außerdem hätte der Mann das Vorlegeband nach Auffassung des Gerichts bis Montag im Wagen liegen lassen können, statt es noch am selben Tag zu bringen[2]. Die Frage ist wichtig, weil in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt[1].
Warum das die Hotelreinigung betrifft
In der Gebäudereinigung und im Housekeeping gibt es ähnliche Situationen jeden Tag. Objektleitungen holen nach Schichtende noch Reinigungsmittel, bringen Schlüssel zurück oder fahren Wäsche von einem Hotel zum nächsten. Reinigungskräfte wechseln zwischen Objekten, und nicht immer ist klar, ob die Zeiterfassung dabei läuft oder schon beendet ist.
Der Fall zeigt, dass der Zeitpunkt des Ausstempelns, der Zweck eines Weges und die gewählte Strecke später eine Rolle spielen können. Wenn eine Besorgung für den Betrieb nach dem Ausstempeln erledigt wird, lässt sich im Nachhinein schwer belegen, dass sie dienstlich und notwendig war.
Der Bericht betrifft ein einzelnes Verfahren in Bayern. Wie Wege und Besorgungen in Ihrem Betrieb versichert sind, klären Sie bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Rechtsberatung. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
ARPCLEAN-Einordnung
Was bedeutet das für Housekeeping?
Für Reinigungsfirmen
- Wege zwischen Objekten: Prüfen Sie, ob Fahrten zwischen Hotels und Besorgungen für den Betrieb in der Zeiterfassung sichtbar sind.
- Klare Anweisung: Legen Sie schriftlich fest, wer nach Schichtende noch Material holen oder bringen soll und ob das vor dem Ausstempeln geschieht.
- Rückfragen: Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
Für Hotels
- Aufträge nach Schichtende: Prüfen Sie, ob eigene Housekeeping-Beschäftigte nach dem Ausstempeln noch Botengänge für das Haus erledigen.
- Absprache mit dem Dienstleister: Stimmen Sie mit der Reinigungsfirma ab, wie Transporte von Wäsche, Schlüsseln oder Material geregelt und erfasst sind.
Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.
Kosten pro Zimmer berechnen →Quellen
- 1Ausgestempelt, verunglückt – kein Arbeitsunfall?Deutsche Handwerks Zeitung ·
- 2Epileptischer Anfall: Arbeitsunfall? Nach dem Ausstempeln für die Firma unterwegsWirtschaftsWoche
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