Tarif & Recht

Unfall nach dem Ausstempeln: Berufsgenossenschaft erkennt keinen Arbeitsunfall an

Vor dem Bayerischen Landessozialgericht blieb die Klage eines Beschäftigten erfolglos, der nach dem Ausstempeln verunglückte. Wichtig für Reinigungsfirmen und Hotels.

Fritz SchulzARPCLEAN Redaktion

Veröffentlicht Zuletzt geprüft 3 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Wen betrifft es
Reinigungsfirmen und Hotels in Deutschland, deren Beschäftigte nach Schichtende noch Besorgungen oder Wege für den Betrieb erledigen
Ab wann
Bericht vom 29. September 2026: Klage auch in zweiter Instanz am Bayerischen Landessozialgericht erfolglos
Was ist zu tun
Prüfen Sie, wie Arbeitsende, Dienstwege und Besorgungen dokumentiert sind, und klären Sie offene Fragen mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
Zur Housekeeping-Einordnung ↓
Stempeluhr und Zeiterfassungsterminal im Personalbereich eines Hotels, daneben ein Reinigungswagen mit Wäsche
Illustration: ARPCLEAN

Wer bereits ausgestempelt hat und danach noch etwas für den Betrieb erledigt, kann beim Unfallschutz ein Problem bekommen. Die Berufsgenossenschaft hatte den Unfall eines Beschäftigten nicht als Arbeitsunfall anerkannt[1]. Seine Klage dagegen scheiterte auch in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Landessozialgericht in München, Aktenzeichen L 2 U 58/24[2]. Die Richter sahen nicht als hinreichend belegt an, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls dienstlich unterwegs war[2].

Der Fall

Der Kläger war als Sachbearbeiter im Kundendienst tätig und hatte sich am Unfalltag schon bei seinem Arbeitgeber ausgestempelt[1]. Vorher hatte er bei einem anderen Unternehmen ein Vorlegeband für Reklamationsarbeiten abgeholt[2]. Der Unfall hatte schwere Folgen: Es waren mehrere Operationen nötig, am Ende eine Schulterprothese[1].

Das Gericht rechnete den Weg nach. Die gewählte Strecke war erheblich länger als die Route, die Google Maps vorschlägt[2]. Auf dieser Route hätte die Fahrt von dem anderen Unternehmen zum Arbeitgeber nur vier Minuten gedauert, nicht acht[2]. Diesen Umweg führte das Gericht gegen einen dienstlichen Weg an. Außerdem hätte der Mann das Vorlegeband nach Auffassung des Gerichts bis Montag im Wagen liegen lassen können, statt es noch am selben Tag zu bringen[2]. Die Frage ist wichtig, weil in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung einspringt, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt[1].

Warum das die Hotelreinigung betrifft

In der Gebäudereinigung und im Housekeeping gibt es ähnliche Situationen jeden Tag. Objektleitungen holen nach Schichtende noch Reinigungsmittel, bringen Schlüssel zurück oder fahren Wäsche von einem Hotel zum nächsten. Reinigungskräfte wechseln zwischen Objekten, und nicht immer ist klar, ob die Zeiterfassung dabei läuft oder schon beendet ist.

Der Fall zeigt, dass der Zeitpunkt des Ausstempelns, der Zweck eines Weges und die gewählte Strecke später eine Rolle spielen können. Wenn eine Besorgung für den Betrieb nach dem Ausstempeln erledigt wird, lässt sich im Nachhinein schwer belegen, dass sie dienstlich und notwendig war.

Der Bericht betrifft ein einzelnes Verfahren in Bayern. Wie Wege und Besorgungen in Ihrem Betrieb versichert sind, klären Sie bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Rechtsberatung. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

ARPCLEAN-Einordnung

Was bedeutet das für Housekeeping?

Für Reinigungsfirmen

  • Wege zwischen Objekten: Prüfen Sie, ob Fahrten zwischen Hotels und Besorgungen für den Betrieb in der Zeiterfassung sichtbar sind.
  • Klare Anweisung: Legen Sie schriftlich fest, wer nach Schichtende noch Material holen oder bringen soll und ob das vor dem Ausstempeln geschieht.
  • Rückfragen: Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Berufsgenossenschaft.

Für Hotels

  • Aufträge nach Schichtende: Prüfen Sie, ob eigene Housekeeping-Beschäftigte nach dem Ausstempeln noch Botengänge für das Haus erledigen.
  • Absprache mit dem Dienstleister: Stimmen Sie mit der Reinigungsfirma ab, wie Transporte von Wäsche, Schlüsseln oder Material geregelt und erfasst sind.

Personal, Minuten pro Zimmer und Kosten pro Zimmer in einer Berechnung.

Kosten pro Zimmer berechnen →

Teilen

Quellen

  1. 1Ausgestempelt, verunglückt – kein Arbeitsunfall?Deutsche Handwerks Zeitung ·
  2. 2Epileptischer Anfall: Arbeitsunfall? Nach dem Ausstempeln für die Firma unterwegsWirtschaftsWoche

Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

Über diesen Beitrag

Fritz Schulz

ARPCLEAN Redaktion

Fritz Schulz ist das Pseudonym der ARPCLEAN-Redaktion für deutschsprachige Meldungen. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt, gegen die verlinkten Quellen geprüft und vor der Veröffentlichung von der Redaktion freigegeben. Hinweis auf einen Fehler? Schreiben Sie an [email protected].

Keine Korrekturen seit Veröffentlichung.

Mehr zu Tarif & Recht

Ihre Privatsphäre, Ihre Entscheidung

Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Unsere eigene Reichweitenmessung kommt ohne Cookies und Drittanbieter aus und verfolgt Sie nicht über andere Websites hinweg. Sie können die Messung hier oder jederzeit über den Footer abschalten. Zur Datenschutzerklärung